Wir bieten rechtliche Lösungen in Software-Projekten und sonstigen IT-Projekten in allen Projektphasen: Beginnend mit einem Verständnis Ihrer Pläne und Prioritäten für das Projekt und der Vorbereitung und Planung der Vertragsgestaltung, hin zu einer Begleitung der Verhandlungen und dem Vertragsabschluss, sowie die Bewertung und Konfliktlösung im Zuge des laufenden Projekts. Wir begleiten:

  • ERP-Projekte, z.B. SAP S/4 HANA Conversions oder SAP RISE und GROW Einführungsprojekte
  • KI-Projekte einschließlich der Erstellung von Compliance Richtlinien
  • Digital Health Projekte
  • IT Due Diligence Projekte im Rahmen von M&A
  • Implementierungsprojekte
  • Migrationsprojekte
  • Und übernehmen auf Wunsch eine Rolle im Lenkungsausschuss / Steering Committee

Aktuelles

19.04.202419.04.2024

Aus JENTZSCH IT wird MARAIT

Hamburg, 10.04.2024 Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir den nächsten aufregenden Schritt in unserer Entwicklung gemacht haben. Ab sofort firmieren wir unter dem Namen "MARAIT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“. Diese Namensänderung spiegelt nicht nur unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement für erstklassige rechtliche Dienstleistungen im Bereich AI & IT wider, sondern symbolisiert auch ///MEHR

15.04.202415.04.2024

Podiumsdiskussion bei Mertus zum Thema KI & Recht

Zum Thema KI Compliance Check hatte die IT-Beratung Mertus ihre Kunden und weitere Interessierte in ihr Hamburger Büro unweit der Reeperbahn geladen. Dr. Jana Jentzsch diskutierte mit Hans-Justus Daase (Mertus), Steffen Maas, Immo Ait Stapelfeld und Franziska Mauritz über rechtliche Implikationen der KI Nutzung. Es ging um Urheberrecht, Datenschutzrecht und Fragen der Vertragsgestaltung ///MEHR

05.02.202405.02.2024

Neue Gesetzgebung im IT- und Datenrecht

05.02.2024 - Die EU hat verschiedene Gesetzesvorhaben zur europäischen Datenregulierung an die oberste Spitze der Prioritätsagenda gesetzt, so dass sich kurz- und mittelfristig die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Datennutzung und Anwendung von KI deutlich verändern werden. Neben den bereits in 2023 in Kraft getretenen neuen Regelungen für den Digitalbereich (Digital Services Act, Digital Governance Act, Digital Markets Act, ///MEHR

Wir begleiten IT-Projekte seit Jahren umfassend

  • von der rechtlichen Gestaltung der Projektanbahnung, der Projektvorgehensmodelle und Projektentwicklung
  • über die vertragliche Ausgestaltung unter Berücksichtigung insbesondere der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, der Gewährleistungs- und Haftungsszenarien und der Test- und Abnahmeregelungen,
  • bis hin zur strategischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Realisierung.

Dabei ist unser Ziel immer auch der wirtschaftlich sinnvolle Projekterfolg für den Mandanten.

Software-Projekte

Im Rahmen der Projektberatung arbeiten wir eng mit den IT-Verantwortlichen unserer Mandanten zusammen und passen unsere Arbeit so weit wie möglich an ihre internen Abläufe an.

IT-Projekte umfassen oft die Einführung neuer Produkte, z.B. Software oder Hardware, in einem Unternehmen. Projektplanung und -durchführung können durch eine zeitnahe Einbindung von IT-Fachanwälten gesichert und somit der Projekterfolg nachhaltig verbessert werden.

Beispiele von IT-Projekten, die von uns betreut wurden/werden:

  • Seit 2011 laufende Betreuung eines führenden Anbieters für die Implementierung und Individualisierung von Softwarelösungen im Bank- und Finanzbereich;
  • Einführung eines neuen Billing/-und CRM Systems nach EVB-IT für einen öffentlich-rechtlichen Betreiber Kritischer Infrastruktur;
  • Vertragskonstrukt für eine Entwicklungspartnerschaft zwischen einem internationalen Betreiber medizinischer Labore und einem Softwareentwickler;
  • Vertragskonstrukt für eine White Label Lösung für eine App zur Verwaltung von Gesundheitsdaten;
  • Einführung einer Softwarelösung, aufbauend auf SAP, zur Einführung in der Baubranche;
  • Einführung und Vermarktung von Digital Signage Lösungen in einem bundesweiten Filialnetzwerk;
  • Einführung einer Softwarelösung zur Steuerung medizinischer Laborgeräte für den in dem Segment tätigen Weltmarktführer;
  • Zahlreiche ERP-Einführungsprojekte, sowohl on-premise als auch Cloud-basiert;
  • Im Rahmen von Projektverträgen begleiten wir Sie auch in Projektkrisen und suchen mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen, das Projekt aus der Krise heraus und doch noch zum Erfolg zu führen. Bei Bedarf können wir die Durchführung einer Mediation oder eines Schlichtungsverfahrens initiieren.

Wir beraten Sie gerne

Paul Füssel

Paul Füssel berät Mandanten im Bereich IT-Projekte sowie IT-Compliance in deutscher und englischer Sprache.

Paul Füssel absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in den Jahren 2012 bis 2019 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Während des Rechtsreferendariats ab 2019 durchlief Herr Füssel Stationen am Landgericht Dessau-Roßlau, in der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, bei einer Rechtsanwaltskanzlei für Zivilrecht, sowie eine Wahlstation im Umweltbundesamt. Seit dem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 2021 ist Herr Füssel Rechtsassessor.

Im Anschluss an das Rechtsreferendariat war Paul Füssel als Corporate Counsel bei einem Hallenser Dienstleistungsunternehmen für Software und IT tätig, bei der er unter anderem rechtliche Prüfungen im Rahmen von SAP-Verträgen vornahm. Paul Füssel ist seit 2022 bei MARAIT beschäftigt.

Hier berät er als Legal Counsel IT & Data Mandanten im Bereich Softwarelizenzrecht, Datenschutzrecht, sowie IT-Compliance in deutscher und englischer Sprache, schwerpunktmäßig betreut Herr Füssel SAP-Projekte. Er ist zudem beratend im Bereich AI/KI tätig und wirkt an der Erstellung von Rechtsgutachten, Stellungnahmen und rechtlichen Vermerken mit.

Rufen Sie an: 040 22 86 83 86 0

Schicken Sie eine E-Mail

IT-Vertragsgestaltung

Im Rahmen der IT-rechtlichen Beratung arbeiten wir eng mit den IT-Verantwortlichen unserer Mandanten zusammen und passen unsere Arbeit so weit wie möglich an ihre internen Abläufe an.Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen aller Art, insbesondere:

  • Lizenzverträge / End User License Agreements
  • Projektverträge
  • Softwareentwicklungsverträge
  • Service Level Agreements
  • Pflege- bzw. Wartungsverträge
  • Quellcode-Hinterlegungsvereinbarungen (Escrow Agreements)
  • Verträge zu Cloud Computing und Application Service Providing
  • Hardware-Verträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutzvereinbarungen (Verträge zur Auftragsverarbeitung und zur Gemeinsamen Verantwortlichkeit)
  • NDAs

Wenn erforderlich, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Wir übernehmen die Vertretung von Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten – sowohl in Eilverfahren (einstweilige Verfügungsverfahren) als auch in Klageverfahren.

IT Due Diligence

Wir führen eine IT Due Diligence der bestehenden Verträge – z.B. zur Analyse eines Targets –  systematisch durch und prüfen die Zulässigkeit und Flexibilität unter anderem der IP/Lizenzklauseln, der Datenschutzklauseln, der Change-of-Control Klauseln und der Möglichkeiten der Übertragung der Assets und Rechte. Im Rahmen von M&A Prozessen, zur Vorbereitung eines Carve-Outs oder sonstiger Outsourcing Maßnahmen oder auch zur Absicherung einer umfassenden Rechteübertragung sollte die lizenzrechtliche Situation rechtzeitig von spezialisierten Rechtsanwälten geprüft und bewertet werden.

Z.B. haben wir für eine europäische Regierungsorganisation eine umfassende IT Due Diligence im Rahmen eines hochkarätigen Technologieprojekts durchgeführt (Projektdauer: 5 Monate, englischsprachig). Zu unserer Aufgabe gehörte eine Analyse der bestehenden IP- und Lizenzklauseln aus verschiedenen Projektphasen, der Vergleich der Klauseln, die Identifizierung rechtlicher Lücken und Risiken für den Auftraggeber und die Formulierung von Vorschlägen zur Verbesserung der Position des Auftraggebers. Im Zuge dessen haben wir auch Meetings und Verhandlungen mit den Vertragspartnern unterstützt.

In anderen Projekten haben wir herstellerspezifische Analysen der lizenzrechtlichen Situation vorgenommen, z.B. zur Frage, ob und in welchem Umfang eine ausländische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns ihre SAP-Lizenzen im Rahmen eines Verkaufs nutzen und „behalten“ darf und welche rechtlichen Schritte zur Absicherung dieses Vorgangs erforderlich sind. Bei Fragestellungen dieser Art hilft uns unsere Erfahrung mit den großen Softwareherstellern und die Kenntnis von den im Laufe der Jahre geänderten AGB.

Wir stellen Ihnen unser Leistungsangebot im Bereich IT Due Diligence gerne ausführlich vor und unterbreiten ein individuelles Angebot.

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IT-Dispute Settlement

Interessengerechte Beilegung von Konflikten in IT-Projekten

Nur knapp die Hälfte aller IT-Projekte mit einer Dauer von 3 Jahren sind erfolgreich. Häufig kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten, z.B. über Nutzungsrechte, Mängelrechte oder Haftungsfragen.

Wir bieten den

LEGAL DISPUTE
SETTLEMENT SERVICE:

  • Ergreifung präventiver, vertraglicher Vorsorgemechanismen
  • Organisation von Round Table Verhandlungen
  • Kurze Reaktionszeiten mit Service Leveln, wenn gewünscht 24/7
  • Möglichkeit der Entsendung in den Lenkungsausschuss / Steering Committee
  • Verhandlung, Formulierung und Prüfung der Vergleichsvereinbarung

Nutzen Sie unsere Möglichkeiten zur Streitbeilegung:

  • Lösungsorientiert

Wir entwickeln Lösungen, die einen sachgerechten Interessenausgleich darstellen und schneller umgesetzt werden können als ein ggf. langjähriges gerichtliches Verfahren.

  • IT-PRAXISTAUGLICH

Technisch versiert können wir komplexe technische wie rechtliche Fragestellungen beurteilen und zeitnah konstruktive Lösungsansätze aufzeigen.

  • Erfahren & Spezialisiert

Unsere Rechtsanwälte und Juristen sind ausschließlich auf dem Gebiet des IT-Rechts tätig. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungserfahrung und haben Schlichtungen und Streitbeilegungen begleitet.

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